Kantonales Tourismusgesetz

Das kantonale Tourismusgesetz wurde angepasst. Es trat per 1. Januar 2026 in Kraft und hat Auswirkungen auf die Beherbergungsabgabe, welche Tourismus Meggen einzieht.

Auf dem Merkblatt kann der ganze Werdegang der Teilrevision Tourismusgesetz Kanton Luzern verfolgt werden.

Die durchgeführte Teilrevision hat folgende Änderungen für das Inkasso der Beherbergungsabgabe, welche Tourismus Meggen einzieht, zur Folge:

  • Kantonalen Beherbergungsabgabe CHF 1.10 (bis 31.12.2025: CHF 0.50)
  • Personen ab Alter 16 Jahren sind abgabepflichtig (bis 31.12.2025: 12 Jahre)

Link zum Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz)