Gesetz über Abgaben und Beiträge im Tourismus (Tourismusgesetz) des Kantons Luzern vom 30.01.1996 (Stand 01.06.2013).
Dieses Gesetz bezweckt die Förderung des Tourismus. Es regelt die Finanzierung der Förderungsmassnahmen und die Zuständigkeiten.
Bei allen Massnahmen ist ein
umweltverträglicher, qualitätsorientierter und regional angepasster
Tourismus anzustreben. Die natürlichen Lebensgrundlagen, Natur,
Landschaft und Ortsbilder sind zu schonen.
Die Tourismusförderung wird finanziert durch
a. den Ertrag aus der kantonalen und der örtlichen Beherbergungsabgabe,
b. den Ertrag aus den Kurtaxen,
c. den Ertrag aus der Tourismusabgabe und
d. die Staatsbeiträge.